Katzenschutzverordnung für Nidda ab dem 01.10.2024
Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Nidda (Katzenschutzverordnung Nidda)
Aufgrund des § 21 Abs. 3 der Verordnung zur Übertragung von
Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Nidda (Katzenschutzverordnung Nidda)
Aufgrund des § 21 Abs. 3 der Verordnung zur Übertragung von
Aufgrund des § 21 Abs. 3 der „Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung und anderer Vorschriften“ des Landes Hessen vom
Am 11.04.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern eine Katzenschutzverordnung beschlossen – sie gilt ab 27.05.2024.
Am 15.03.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen eine Katzenschutzverordnung beschlossen – sie gilt seit 16.03.2024.