Meldepflicht:
Wird ein Tier gefunden, muss der Finder dies der Polizei oder dem Ordnungsamt melden.
Abgabe beim Ordnungsamt:
Will er das Tier nicht behalten, so kann es beim Ordnungsamt abgegeben werden.
Verwahrungspflicht:
Möchte der Finder das Tier behalten, so hat er oder sie eine Verwahrungspflicht, d.h. Fütterung, Verpflegung und tierärztliche Behandlung müssen gestellt werden.
Rechtmäßiger Besitzer:
Erst nach einem halben Jahr gehört das Tier dem Finder rechtmäßig.
Bis dahin hat der Besitzer Anspruch auf Zurücknahme des Tieres.
Kostenerstattung:
Die Kosten für die Versorgung bis zur Abgabe beim Ordnungsamt übernimmt die Gemeinde. Behält der Finder das Tier, kommt er für die Kosten auf. Meldet sich der Besitzer, so können ihm die Kosten in Rechnung gestellt werden.