Was tun?

Sie gehen spazieren und entdecken einen Hund der am Baum angebunden ist? Vom Besitzer weit und breit keine Spur?

Zuerst sollte geklärt werden, ob das Tier hungrig oder durstig ist. Wer weiß, wie lange der Vierbeiner schon ohne Versorgung ist. Lassen sich auf den ersten Blick Verletzungen oder Krankheiten erkennen? Wenn ja, führt der erste Weg zum Tierarzt. Darüber hinaus muss der Finder das Tier umgehend bei der Polizei melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und insofern verpflichtend. Das Ordnungsamt entscheidet dann über den weiteren Verbleib. Es vermittelt das Tier auch weiter an das Tierheim und prüft, ob eine Vermisstenmeldung vorliegt. Für die Verpflegung des Tieres ist die zuständige Gemeinde verantwortlich. Dies gilt auch für die Kosten, die dem Finder eventuell durch eine tierärztliche Behandlung entstehen (fragen Sie den Tierarzt, ob er direkt mit der Gemeinde abrechnen kann). Es empfiehlt sich daher, alle Quittungen – auch über Ausgaben für Futter etc. – zu sammeln, da diese bei Abgabe des Tieres geltend gemacht werden können.

Ein umherirrendes und desorientiertes Haustier muss aber nicht immer gleich ausgesetzt worden sein. Es kann auch sein, dass es sich verlaufen hat.
In einem solchen Fall gilt es zunächst Hinweise auf einen möglichen Besitzer zu sammeln: Gibt es eine Fundhilfeplakette, eine Chip-Nr. (Lesegeräte gibt es bei Tierärzten, Tierheimen und vielen Polizeistationen) oder eine Tätowierung?
Sollte eine Registrierung vorhanden sein, so kann sie der Finder ganz einfach bei „FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes“ prüfen lassen. Dies geht telefonisch (0228/6049635) oder per Internet: www.findefix.com. Auch Tasso bietet diesen Service an, 24-Stunden-Notruf-Hotline: 06190-937300 oder ebenfalls per Internet: www.tiernotruf.org. Meldet sich der Besitzer, kann der Finder ihm die in der Übergangszeit angefallenen, notwendigen Pflegekosten in Rechnung stellen.

Für den Fall, das der Finder das Tier mit zu sich nach Hause nehmen will, gilt, dass er keinerlei Besitzanspruch auf den Vierbeiner hat. Erst wenn sich der rechtmäßige Besitzer ein halbes Jahr nach der Fundanzeige noch nicht gemeldet hat, gehört das Tier automatisch dem Finder. In der Übergangszeit steht das neue Herrchen oder Frauchen allerdings in der Pflicht alles dafür zu tun, dass es dem Tier gut geht. Neben einer Grundversorgung müssen auch notwendige Tierarztbehandlungen übernommen werden.